KOSTENBLATT für Auftraggeber/in

(§ 3a Standes- und Ausübungsregeln, BGBl. II Nr. 397/2015 idF BGBl. II Nr. 168/2024)

Kosten für Personenbetreuer*in

  1. Tagessatz des Betreuungsunternehmens je nach Betreuungsbedarf: Die Höhe des Tagessatzes (inkl. Sozialversicherungsbeitrag) orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf.
  2. Fahrtkosten des Betreuungsunternehmens: Abrechnung der anfallenden Kosten für An- und Abreise (abhängig von Treibstoffkosten, Turnuslänge, Entfernung etc.)
  3. Kost und Logis– Das konkrete Honorar für die Betreuung und Fahrtkosten wird im Betreuungsvertrag vereinbart.

 

Kosten für Vermittlungsagentur – Vermittlungsvertrag

Die Agenturleistungen sind alle von Goldstück e.U. im Rahmen der Organisation von Personenbetreuung gem. § 161 GewO selbst erbrachten Leistungen. Die mit EUR 0,– ausgewiesenen Leistungen sind bereits von den Vermittlungspauschalen umfasst und müssen nicht gesondert bezahlt werden. Alle Kosten verstehen sich inklusive allfälliger Umsatzsteuer.

 

1. Vermittlungspauschale für Ersteinsatz EUR 590,00

a) Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuende Person vor Ort, Erhebung der Betreuungssituation und Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) EUR 0,–

b) Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person vor Ort, Erhebung der Betreuungssituation und Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. des Betreuungsunternehmens (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) unter Beiziehung einer Pflege-Fachkraft zur Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs vor Ort EUR 0,–

c) Auswahl und Vorschlag einer geeigneten Personenbetreuer:in EUR 0,–

d) Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch pflegerisches bzw. medizinisches Fachpersonal etc.) EUR 0,–

e) Theoretische und praktische Einschulung der Personenbetreuer:in in die Betreuungs- und Pflegesituation vor Ort EUR 0,–

f) (Leer gelassen)

2. Laufende Kosten Vermittlungspauschale für laufende Betreuung monatlich EUR 410,00

a) Laufende Beratungen und Hilfestellungen bei Fragen zur Durchführung und Abwicklung der Betreuung EUR 0,–

b) Laufende Qualitätskontrolle: Überprüfung/Überwachung der Betreuungsleistungen durch Vermittlungsagentur EUR 0,–

c) Qualitätsvisite (QV) durch qualifiziertes Fachpersonal (DGKP) zumindest eine QV pro Monat obligatorisch bei Delegierung von pflegerischen Tätigkeiten EUR 0,–

d) Organisation Ersatzbetreuung im Krankheitsfall der Personenbetreuer:in (innerhalb von 3 Tagen) EUR 0,–

e) Notfallsdienst (telefonische Hilfestellungen) EUR 0,–

f) Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen dem zu vermittelnden Betreuungsunternehmen und der zu betreuenden Person bzw. deren Angehörigen EUR 0,–

g) Unterstützung durch qualifiziertes Fachpersonal bei der Anleitung von pflegerischen Tätigkeiten EUR 0,–

h) Unterstützung bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten EUR 0,–

i) Administrative Unterstützung beim Ansuchen um Förderung aus dem Unterstützungsfond nach dem Bundespflegegesetz oder bei allfälligen Wechselmeldungen EUR 0,–

j) Im Fall eines notwendigen Wechsels der Personenbetreuer:in, die Auswahl und Vorschlag einer geeigneten Personenbetreuer:in EUR 0,–

k) (Leer gelassen)

3. Inkassovollmacht

Das Vermittlungsunternehmen (zutreffendes bitte ankreuzen):

  • ☐ bietet eine Inkassovollmacht für Betreuungsunternehmen an
  •  bietet KEINE Inkassovollmacht für Betreuungsunternehmen an

4. Zahlungsmodalitäten

Die Kosten sind bei Fälligkeit wie folgt zu entrichten (zutreffendes bitte ankreuzen):

  • ☐ dem Vermittlungsunternehmen gegen Ausstellung einer Zahlungsbestätigung in bar oder
  •  mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf ein bekannt zu gebendes Bankkonto zu überweisen

Alle Kosten verstehen sich inklusive allfälliger Umsatzsteuer.

KOSTENBLATT für Betreuungsunternehmen

(§ 3a Standes- und Ausübungsregeln, BGBl. II Nr. 397/2015 idF BGBl. II Nr. 168/2024)

Kosten für Personenbetreuer:in

Die Agenturleistungen sind alle von Goldstück e.U. der Organisation von Personenbetreuung gem. § 161 GewO selbst erbrachte Leistungen. Die mit EUR 0,– ausgewiesenen Leistungen sind von der dargestellten Vermittlungspauschale umfasst und müssen nicht gesondert vom Betreuungsunternehmen bezahlt werden. Alle Kosten verstehen sich inklusive allfälliger Umsatzsteuer.

 

1. Preis der Vermittlungstätigkeit und laufende Kosten EUR 95,– pro Monat maximal EUR 3,39,– je Leistungstag *)

*) das sind jene Tage für welche das Betreuungsunternehmen selbst auch Honorar erhält

a) Erhebung, Dokumentation und Festlegung der zu vermittelnden Leistungsangebote des Betreuungsunternehmens EUR 0,–

b) Auswahl und Vermittlung einer zu betreuenden Person EUR 0,–

c) Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch pflegerisches und/oder medizinisches Fachpersonal etc.) EUR 0,–

d) Organisation der Ersatzstellung/Vertretung für den Fall der Verhinderung des Betreuungsunternehmens EUR 0,–

e) Unterstützung bei Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen (Dokumentationen, Haushaltsbuch, Anleitungen und Unterweisungen) EUR 0,–

f) Notfallsdienst (telefonische Hilfestellungen) EUR 0,–

g) Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen dem zu vermittelnden Betreuungsunternehmen und der zu betreuende Person bzw. deren Angehörigen EUR 0,–

h) Unterstützung durch qualifiziertes Fachpersonal bei der Anleitung von pflegerischen Tätigkeiten EUR 0,–

i) Unterstützung bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten EUR 0,–

j) Unterstützung bei der Unternehmensgründung und Gewerbeanmeldung samt Aufklärung über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge EUR 0,–

k) Bei Bedarf Beiziehung einer muttersprachlich kompetenten Person für die vorvertragliche Beratung und den Vertragsabschluss EUR 0,–

l) Unterstützung bei der Einweisung und Unterweisung des Betreuungsunternehmens vor Ort bei der zu betreuende Person unter Berücksichtigung von vorliegenden, medizinischen Anordnungen EUR 0,–

2. Inkassovollmacht

Das Vermittlungsunternehmen (zutreffendes bitte ankreuzen):

  • ☐ bietet eine Inkassovollmacht für Betreuungsunternehmen an
  •  bietet KEINE Inkassovollmacht für Betreuungsunternehmen an

3. Zahlungsmodalitäten

Die Kosten sind bei Fälligkeit wie folgt zu entrichten (zutreffendes bitte ankreuzen):

  • ☐ dem Vermittlungsunternehmen gegen Ausstellung einer Zahlungsbestätigung in bar oder
  •  mit schuldbefreiender Wirkung durch Abzug vom Honorar auf ein bekannt zu gebendes Bankkonto

Alle Kosten verstehen sich inklusive allfälliger Umsatzsteuer.

Honorar für selbstständige Personenbetreuer/innen

Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Bedarf der Betreuung- bzw. Pflegeleistungen die für die zu betreuende Person durch die selbstständige Personenbetreuer/innen zu erbringen sind.

Tagessatz-Richtwert inkl. Sozialversicherung und exkl. Fahrtkosten EUR 95,– pro Tag

Beispiel einer Kostenberechnung

(Stand 2025 – alle Preise inkl. 20 % MwSt.)

Wir beraten Sie persönlich vor Ort und erstellen ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Honorar der selbständigen Personenbetreuer:in

inkl. Sozialversicherungsabgaben und WKO-Abgabe
ab € 85,- pro Tag

→ 28-Tage-Turnus: € 2.380,-

Fahrtkosten der selbständigen Personenbetreuer:in

Hin- und Rückfahrt (einmalig pro Turnus)
€ 200,-

Auszahlung an die Personenbetreuer:in (bar oder per Überweisung)

→ 28-Tage-Turnus: € 2.580,-

Einmalige Vermittlungsgebühr

€ 590,- (einmalig)

Betreuungsgebühr für die laufende Betreuung

inkl. regelmäßiger Qualitätsvisiten
€ 410,-

Mögliche finanzielle Unterstützung:

  • Förderung durch das Sozialministerium: Link
  • Pflegegeld: Link

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